Geschäftsordnung Elternorgan

§1
Zusammensetzung

(1) Das Elternorgan setzt sich zusammen aus den Gesandten aller Klassen, einem Sprecher / einer Sprecherin und einem Verbindungslehrer / einer Verbindungslehrerin aus der Pädagogischen Konferenz.
(2) Das Elternorgan kann Gäste berufen.

§2
Wahlverfahren/Abstimmungen

(1) Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres mindestens einen Gesandten sowie dessen Vertreter. Der Wahlmodus bleibt jeder Klasse freigestellt.
(2) Das Elternorgan bestimmt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Sprecher/eine Sprecherin. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl. Bei Stimmengleichheit zweier Kandidaten entscheidet eine Stichwahl und bei erneuter Stimmengleichheit das Los.
(3) Alle weiteren Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn ein Mitglied wünscht die geheime Abstimmung.
(4) Grundsätzlich wird in Richtungsentscheidungen Einmütigkeit angestrebt; sollte dies nicht umzusetzen sein, reicht die einfache Mehrheit.
(5) Das Elternorgan schlägt einen Verbindungslehrer/eine Verbindungslehrerin vor, der der Bestätigung durch die Pädagogische Konferenz bedarf. Alternativ kann die Pädagogische Konferenz wechselnde Verbindungslehrer im Rotationsverfahren entsenden. Dazu schickt die / der SprecherIn am Mittwoch vor dem nächsten Elternorgantreffen die Tagesordnung an die / den LeiterIn der Pädagogischen Konferenz, so dass am Donnerstag in der Konferenz entschieden werden kann, wer das EO zu diesen Themen besucht.
(6) Die Wahl von Gesandten, Sprechern (und Verbindungslehrern) gilt für die Dauer eines Schuljahres. Die Wiederwahl ist möglich. Das jeweilige Elternorgan-Team besteht bis zur ersten Zusammenkunft des neugewählten Gremiums im neuen Schuljahr.
(7) Die amtierenden Gesandten sind dafür verantwortlich, die Neuwahlen in ihrer Klasse zu organisieren und durchzuführen. Ebenso ist bei vorzeitiger Aufgabe des Amtes wenn irgend möglich ein Nachfolger zu stellen.

§3
Aufgaben / Zielsetzung

(1) Der Gesandte steht im Kontakt mit den Eltern und dem Lehrerteam seiner Klasse.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Wahrnehmen und Fördern gemeinschaftsbildender Prozesse.

Daraus ergeben sich folgende (ergänzungsfähige) Aufgabenfelder:

Wahrnehmen und Vermitteln von Initiativen und Interessen aus der Elternschaft
das Elternorgan setzt sich insbesondere für eine Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Eltern und Lehrern ein
an den Elternabenden berichten die Gesandten aus der laufenden Arbeit des Elternorgans, bei den Treffen des Elternorgans werden die Anregungen aus den einzelnen Klassen weitergeleitet
Ansprechbarkeit / Begleitung und ggf. Weitervermittlung bei Fragen, Problemen und Konfliktsituationen innerhalb und zwischen Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft.
Das Elternorgan versteht sich in seiner Arbeitsweise innerhalb der Schulgemeinschaft als parteilos und unterliegt in Konfliktfällen der Schweigepflicht
Informationsangebote für Familien, die neu an die Schule kommen
Innovationsplattform – Beteiligung an der Schulentwicklung durch Sammeln und Konkretisieren von Wünschen, Ideen und Neuerungen für das Schulleben
Teilnahme an den Landes- und Bundeselternratstagungen

§4
Arbeitsweise

(1) Die monatlich stattfindenden Termine werden innerhalb der Mitglieder des Elternorgans abgestimmt und mindestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben. Sie werden außerdem im Mittwochsbrief veröffentlicht.
(2) Die geplanten Gesprächsthemen werden mit der Einladung versandt; dazu können alle Mitglieder im Vorfeld Anträge stellen bzw. Vorschläge machen. Während der laufenden Sitzung können bei Bedarf weitere Punkte in die Tagesordnung aufgenommen werden, soweit die Mehrheit der Teilnehmer dies für sinnvoll hält. Ansonsten werden die Themen für die nächste Sitzung vorgemerkt.

(3) Zu Sitzungsbeginn wird ein/e ModeratorIn, ein/e ProtokollantIn und ein/e ZeitwächterIn bestimmt. Angestrebtes Ende der Sitzung ist jeweils spätestens 22 Uhr. Alle anwesenden Mitglieder sind darauf bedacht, die Tagesordnung einzuhalten und die jeweiligen Redezeiten daran zu bemessen.

 

§5
Zusammenarbeit mit anderen Gremien

(1) Der Sprecher/die Sprecherin des Elternorgans vertritt dieses nach außen und steht primär als AnsprechpartnerIn für die anderen Organe der Schule zur Verfügung.
(2) Für Eltern und Schüler sind jedoch alle Mitglieder des Elternorgans gleichermaßen ansprechbar.
(3) Das Elternorgan strebt einen intensiven Austausch mit der Pädagogischen Konferenz, der Schulleitungskonferenz und den anderen Organen und Arbeitskreisen der Schulgemeinschaft an.
Über den Verbindungslehrer und den Sprecher des Elternorgans fließen die Informationen zur und von der pädagogischen Konferenz.
(4) Das Elternorgan wünscht sich bei Themen, die die Schulentwicklung betreffen, von den entsprechenden Gremien aktiv einbezogen zu werden.
(5) Der Förderverein stellt dem Elternorgan ein jährliches Budget in Höhe X zur Verfügung, um Veranstaltungen durchzuführen. Diese werden mit der Schulleitungskonferenz im Vorfeld abgestimmt.

§6
Änderung der Geschäftsordnung

(1) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind nur in Form von Konsensentscheidungen innerhalb der Mitglieder des Elternorgans möglich.