FÖRDERVEREIN

Selbstorganisation

Die Selbstorganisation der Schule erfolgt durch Eltern und Lehrer gemeinsam und stellt ein sehr zukunftsorientiertes soziales Erfahrungsfeld dar. Sie ersetzt die hierarchisch organisierte Außenlenkung der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung. Die pädagogische Leitung wird von der wöchentlichen Lehrerkonferenz wahrgenommen, an der alle Lehrer gleichberechtigt mitwirken. Gemeinsame Grundlage ist das Bemühen um das Verständnis des Menschen, seiner Lebensgesetze und um Fortentwicklung der Pädagogik, die auf der anthroposophischen Geisteswissenschaft basiert.

Trägerschaft

Die Windrather Talschule ist eine Ersatzschule in freier Trägerschaft. Das bedeutet für uns dass die Schulleitung sowie sämtliche Gremien der Schule von Lehrern und Eltern besetzt werden. Daraus ergeben sich reichhaltige Möglichkeiten der Zusammenarbeit in pädagogischen, verwaltungsmäßigen und schulgestalterischen Fragen. Darum sprechen wir von einer Eltern-Lehrer-Trägerschaft der Schule. Eine Zusammenarbeit in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts und gegenseitiger Unterstützung ist über die Jahre gewachsen. Sie bietet Eltern und Lehrern die Möglichkeit, sich langjährigen Projekten anzuschließen (z. B. dem Haus- und Hofkreis oder Finanzkreis) oder neue Arbeitsfelder zu eröffnen (z.B. dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit).

Alle Eltern erhalten eine Informationsbroschüre, in der alle Gremien und alle AnsprechpartnerInnen genannt sind. Die Broschüre wird jährlich aktualisiert. Sie finden sie auch im Download hier(Link setzen)

Finanzierung

Das Land Nordrhein Westfalen übernimmt 87 % der staatlich anerkannten Kosten (Personal-, Raum- und Sachkosten). Die Verwaltung dieser Mittel sowie der restlichen 13 % übernimmt der Waldorf Förderverein Velbert e.V. Hinzu kommen weitere Beträge für die Verpflegung (Küche), den Offenen Ganztagsbereich, die Klassenkasse, die durch Förderbeiträge der Eltern und Freunde der Schule aufgebracht werden müssen. Die Ermittlung des Förderbeitrags, mit dem jede Familie sich an den erforderlichen Eigenmitteln beteiligt, und die Festlegung der jeweiligen Höhe, erfolgt in persönlichen Finanzgesprächen mit Mitgliedern des Finanzkreises.