EUROPÄISCHE UNION – Investition in unsere Zukunft Europäischer Fond für regionale Entwicklung

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Mithilfe einer großzügigen Förderung aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Bereich soll auf dem Außengelände der Windrather Talschule zum Ende des Jahres 2022 und zu Beginn des Jahres 2023 eine umfangreiche Umgestaltung versiegelter Flächen zu ökologisch hochwertigen Lebensbereichen erfolgen.
Was bedeutet das ganz genau?
Das Schulgelände konnte in der jüngeren Vergangenheit durch den Erwerb der Turnhalle samt Umfeld und durch die Pacht von zwei Tennisplätzen inklusive Umfeld wesentlich erweitert werden.
So ein Schulgelände hat viele Aufgaben zu erfüllen. Täglich müssen viele Menschen darüber gehen können, Anlieferverkehr muss über das Gelände fahren können, die Feuerwehr muss bis in den letzten Winkel fahren können, Ballspiele sollen ganzjährig möglich sein und alles sollte auch noch irgendwie schön sein. Es ist leicht zu erkennen, dass bei diesem Anforderungskatalog Lebensraum für Pflanzen und Tiere nicht an vorderster Stelle stehen. Und bei der Frage was schön ist gehen die Meinungen auch auseinander. Ein Blick auf das derzeitige Schulgelände zeigt zumindest schnell auf, dass neben dem Gebäude, dem versiegelten Schulhof und dem versiegelten Tennisplatz ein geringer Anteil der Gesamtfläche irgendwie grün und ökologisch ist.
Überlegungen Teile der Gesamtfläche schöner und ökologischer zu gestalten führten zu verschiedenen Projektideen. Auf dem Schulhof soll eine größere Kletterlandschaft anstelle der vorhandenen treten. Ein Tennisplatz wurde bereits durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens in seiner Größe eingeschränkt. Nun entstand die Idee die Restfläche dieses einen Spielfeldes in einen parkartigen Garten zu verwandeln. Der zweite Tennisplatz soll zukünftig ein Außensportfeld bleiben. Die noch vorhandenen Grünflächen des Schulgeländes könnten aufgewertet werden. Parallel zu dieser Planungsphase wurde vom Land NRW Fördermittel an Kommunen für die ökologische Aufwertung versiegelter Flächen im Projekt Grüne Infrastruktur vergeben. Hier konnte die Windrather Talschule mit ihrer Projektidee Teile des Schulhofes zu entsiegeln, einen Tennisplatz komplett zurück zu bauen und vorhandene Grünflächen ökologisch aufzuwerten die Bewilligung von Fördermitteln erreichen.
Was bedeutet ökologisch aufwerten genau? Der gepflasterte Schulhof zum Beispiel bietet für Ameisen, welche ihre Nester unterhalb der Pflasterebene anlegen, einen Lebensraum. Ernähren können sie sich dort nicht. Das gilt natürlich auch für andere Tiere. Wird das Steinpflaster nun entfernt und es werden an dieser Stelle Stauden oder Sträucher gepflanzt ist das schon mal schön, ökologisch höherwertiger. Sind diese Pflanzen der Art, dass heimische Tiere den Nektar nutzen können, die Blätter heimischen Tieren als Nahrung dienen oder als Nistplatz, ist die ökologische Aufwertung noch höher. Ist diese entsiegelte Fläche nun auch noch direkt mit anderen Flächen in Verbindung, oder sogar mit dem angrenzenden Wald und dem in der Nähe befindlichen Bach, so ist die ökologische

Aufwertung fast maximal. Sind die gepflanzten Pflanzen nun auch noch direkt oder zumindest indirekt aus der Umgebung der Maßnahme, ja dann ist das Menschen mögliche getan.
Und so soll es werden. Eine größere Fläche des Schulhofes wird entsiegelt und teilweise bepflanzt in Verbindung mit der zu erwartenden Kletterlandschaft. Anstelle des einen Tennisplatzes soll ein grünes Klassenzimmer entstehen und eine Umfangreiche Bepflanzung mit Stauden, Sträuchern und Bäumen. Das Umfeld der Turnhalle und weitere Grünflächen auf dem Schulhof werden durch Neupflanzungen von der Staude bis zum Baum grüner und schöner. Es wird auch Bereiche geben müssen, die nur für Pflanze und Tier bestimmt sein werden.
Der Umfang ist also erheblich. Ohne die Vergabe von Fördermitteln wäre somit die Maßnahme nicht oder nur im Verlauf von vielen Jahren möglich gewesen. Hierfür Danke an die Strukturen und Institutionen die dieses ermöglichen. Zu nennen ist der Regierungspräsident in Düsseldorf, die Landesregierung NRW, die deutsche Bundesregierung, die Europäische Union.