Aufnahmeverfahren und Vereinbarung über die Zusammenarbeit

In das Kolleg werden junge Menschen aufgenommen, die das 10. Schuljahr an einer allgemeinbildenden Schule abgeschlossen haben. Schüler der WTS müssen sich während des 10. Schuljahres entscheiden, ob sie die Aufnahme in das Kolleg anstreben oder ihre schulische Ausbildung an einem anderen Ort fortsetzen wollen.

Schüler von anderen Schulen können sich bis zum 31. Januar des Jahres bewerben, in dem sie am Kolleg beginnen wollen. Die Bewerbung soll schriftlich erfolgen. Zu ihr gehören ein Lebenslauf und eine individuelle Begründung. Mit den Bewerbern wird in einem Gespräch geklärt, ob sie ihre Ziele und Interessen im Rahmen des WTK effektiv verfolgen können und ob dessen Konzept ihren Neigungen entspricht.

Ist beiden Seiten deutlich, dass eine Aufnahme sinnvoll ist, so wird eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit geschlossen. Vertragspartner der Vereinbarung über die Zusammenarbeit sind grundsätzlich die Kollegiaten. Dies berücksichtigt die im WTK angestrebte Selbstverantwortung. Alle Fragen, die sich im Verlauf der Arbeit am Kolleg ergeben, sollen mit den Teilnehmern direkt geklärt werden. Diese Arbeitsweise wird durch die begleitende Mitarbeit der Eltern gestützt – bis hin zu der im Einzelfall notwendigen gesetzlichen Vertretung –, die in der Vereinbarung ebenfalls beschrieben wird.